Wir möchten Ihnen hier einen kleinen Einblick in die Mühlen der Justiz geben. Natürlich ist uns klar, dass so etwas nicht über Nacht zu entscheiden ist. Aber jeder Tag, jede Instanz entfremdet unsere Kinder mehr von uns.
Erstellung des Grigoleit-Gutachtens
Antrag des Jugendamtes Münster auf Sorgerechtsentzug
Beschluß zur Herausnahme der Kinder,notfalls mit Gewalt und gegen den
Willen der Eltern und Kindern.
Anhörung - oder eher Inquisition. So wurden z.Bsp. Zeugen nicht gehört.
Beschwerde zum Oberlandesgericht (OLG), wurde im März abgewiesen.
Verfassungsbeschwerde und gleichzeitig Klage vor dem Europäischen Gerichtshof Für Menschenrechte (EGMR)
Verfassungsurteil Sorgerecht zurück und zur neuen Überprüfung an das Amtsgericht Münster zurückverwiesen, genau an den Richter, der uns die Kinder entzogen hat.
Erneute Anhörung im gleichen Stil wie am 07. Januar, nur das zwei Zeugen zu unseren Gunsten gehört, aber nicht gewürdigt wurden.
Das Amtsgericht Münster
fällt die von uns erwartete, aber schmerzende Entscheidung: Uns wird
das Sorgerecht entgültig entzogen; frühestens in anderthalb Jahren
sollen wir unsere Kinder das erste Mal sehen dürfen.
Hier die Pressemitteilung des Amtsgerichts.
Dagegen kommt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zu einem ganz anderen Ergebnis: "Hier wurde der Anspruch auf das Recht auf Familie besonders schwerwiegend verletzt. (...) Die Kinder müssen zurück zu ihren Eltern."
Die Begründung der Zulässigkeit der Klage vor dem EGMR: MS Word | PDF (englisch)
Am 16. September und 05. Dezember 2003 fand nun die Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Hamm statt - eine einzige Katastrophe. In der Folge haben wir uns nun von unserem Rechtsbeistand getrennt, von dem wir anderthalb Jahre lang einfach mehr erwartet haben. Wir hatten immer das Gefühl, nicht ausreichend vertreten zu werden - aber wenn wichtige Gutachten nicht einmal vorgelegt und wichtige Zeugen schlicht nicht geladen werden; ein Anwalt wie ein stummer Fisch den Termin verstreichen lässt - ist das Überlastung, Unfähigkeit oder Unwillen??
Am 24. Februar 2004 ist uns nun das Urteil des OLG zugestellt worden. Jetzt haben wir es endlich Schwarz auf Weiß: Wir sind krank, wir misshandeln unsere Kinder. Sagen die Gutachter, die uns ein paar Stunden kennen. Alle, die uns seit Jahren kennen, wurden ignoriert. Genau wie die Gutachter, deren Meinung dem Gericht nicht ins Bild passte (Wir stehen damit nicht ganz alleine, der STERN deckte bereits 1994 eine andere skandalöse Geschichte auf).
Auch, wenn wir vom Hammer OLG nichts anderes erwartet haben: Es tut weh -
verdammt weh.
Da wir den Hammer Richtern nicht den Gefallen erweisen werden, diesen Unsinn
anzuerkennen, werden wir das Bundesverfassungsgericht anrufen.
Am 8. April 2004 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte endlich das Urteil veröffentlicht. Die Richter rügen darin ausdrücklich die Dinge, die uns angetan wurden. Das Urteil in deutscher Übersetzung auf der EGMR-Homepage || Mehr Berichte zum Urteil.