Deutsche Jugendämter missachten Recht auf Familie von Kindern, Eltern und Großeltern: EU-Petitionsausschuss behandelt Umgangsauschluss wegen Sprachdiskriminierung.
Am 07.06.2007 fand die zweite Anhörung des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments in Brüssel zur Praxis deutscher Jugendämter bei der Behandlung gemischt-nationaler Familien statt. Die erste Anhörung hatte am 30.01.2007 stattgefunden und die Abgeordneten zutiefst bewegt.
Von 15.30 Uhr bis ca. 17.30 Uhr behandelte der Petitionsausschuss erneut zahlreiche Petitionen ausländischer und deutscher Eltern sowie Großeltern wegen des fehlenden Schutzes gegen die Familienzersetzung seitens deutscher Jugendämter. Stets wiederkehrendes Thema war, dass jahrelanger Umgangsausschluss mit Kindern die Regel ist. Als gängige Praxis wurde bezeichnet, dass deutsche Jugendämter ausländischen Eltern gemischt-nationaler Kinder beim Umgang den Gebrauch ihrer Heimatsprache untersagen und bei Zuwiderhandeln den Umgang unterbinden. Alle behandelten Petitionen gegen deutsche Jugendämter waren zuvor für zulässig erklärt worden.
Ein französischer Petent als Vertreter 13 ausländischer Petenten diverser Nationalitäten, zwei von drei anwesenden polnischen Petenten, eine von vier anwesenden deutschen Petenten und zwei Rechtsanwälte als Vertreter mehrerer Petenten sowie die deutsche Autorin Frau Dr. Karin Jäckel stellten das übliche Verfahren des Ausschlusses von Eltern aus dem Leben der Kinder vor. Dabei wurde deutlich, dass in jedem einzelnen Fall wiederkehrende Muster auftauchen. Kritisiert wurde dabei insbesondere, dass keine rechtliche Kontrolle der Jugendämter besteht.
Anschließend nahm die deutsche Bundesregierung durch eine Juristin aus Berlin Stellung. Sie entschuldigte sich für schwere Fehler seitens eines Hamburger Jugendamtes beim polnischen Vater (Petition 38/2006) beim Petitionsausschuss. Missstände in allen anderen Fällen verneinte sie und verwies darauf, dass jeder ausländische Elternteil per Gesetz Anspruch auf kostenlose Nutzung eines Dolmetschers beim begleiteten Umgang habe. Jugendämter unterlägen der Fachaufsicht der Obersten Landesjugendbehörden (Landesjugendämter) und der Dienstaufsicht.
Die Petenten erwiderten, in einem Schreiben des Bundesfamilienministeriums vom 05.04.2007 (Seite 4 f.) des Prof.Dr.Dr.h.c. Reinhard Wiesner werde erstgenannte Möglichkeit nicht erwähnt, weil sie nicht bestehe. Die Dienstaufsichtsbeschwerde könne ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden, was die Regel sei. Dolmetscher würden ausländischen Eltern üblicherweise verweigert.
Der griechische Jurist der Rechtskommission, Gavriliadis, führte in deren Stellungnahme aus, dass Sprachauflagen beim Umgang einen Verstoß gegen Art. 12 in Verbindung mit Artikel 18 und 17 des EG-Vertrages, d.h. eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, darstellen könnten.
7 Abgeordnete meldeten sich zu Wort. Alle bis auf den deutschen Abgeordneten zeigten sich von den geschilderten Praktiken betroffen und machten Vorschläge zur Verbesserung der Situation. Der deutsche Abgeordnete regte die Einholung eines rechtsvergleichenden Gutachtens über die deutsche Rechtslage und der anderer Staaten an. Er sagte, Deutschland, das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mehrfach verurteilte, sei aber nicht verpflichtet, Abhilfe zu schaffen.
Der Ausschussvorsitzende Libicki teilte mit, dass der Petitionsausschuss einen Initiativbericht zur Behandlung in der Vollversammlung des Europäischen Parlaments vorlegen werde.
Pressemitteilung des Rechtsanwaltes Ingo Alberti und des Petenten Herrn Kraszewski vom 08.07.2007, Hervorhebungen von uns.
CEED PRESSEMITTEILUNG - 08.07.2007 - Bruxelles
Petition der 10 Eltern zum Verbot der JUGENDÄMTER
EUROPA-PARLAMENT
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Am 07.06.2007 fand die zweite Runde des Petitionsauschusses des Europäischen Parlaments gegen das deutsche Weltunikum "JUGENDAMT" statt.
Im Tagungssaal waren polnische, französische und deutsche Eltern (Dr Karin Jaeckel, Petra Heller, Thomas Porombka, Erhard Wick) anwesend, sowie drei Abgesandte der deutschen Bundesregierung. Die Debatte, die vor Vertreter der Europäsichen Kommission, sowie Abgeordnete der verschiedenen Länder der Union geführt wurde, war zum Teil heftig.
Die Vertreter der Bundesregierung versuchten mit einer gesmacklosen vorgefassten Erklärung das für die restliche Welt illegale Vorgehen der Jugendämter zu begründen und baten beiläufig und herzlos die Haltung des JUGENDAMTS Hamburg Bergedorf in der Sache Pomorski zu entschuldigen. Dabei meinten sie sicherlich, das Kernproblem JUGENDAMT aus der Welt geräumt zu haben.
Während Abgeordnete anderer Länder die Haltung der deutschen JUGENDÄMTER
als skandalös bezeichneten, verstand der deutsche Euroabgeordnete
Wieland (ehemals BMJ) als einziger im Saal nicht, dass die Petitionen sich
gegen das Gebilde "JUGENDAMT" richteten. Mit der Süffisanz des deutschen besserwissenden
fehlerfreien Kleinstfunktionärs versuchte er vor den versammelten Vertreter
der anderen EU-Staaten und Eltern zunächst die Form mit der die Peteten ihren
Vortrag leisteten (emotionsgeladen) zu kritisieren und deren Anschuldigung
als unbegründet zurückzuweisen, anstelle sich mit den Ursachen der internationalen
Kritik gründlich zu befassen.
Überraschend für alle räumte er ein, dass die BRD an der Umsetzung von internationalen Urteilen des EGMR (Görgülü, Haase) im nationalen Recht sich nicht verpflichtet fühlte.
Damit ist eine Intervention der Europa-Kommission in den Angelegenheiten des JUGENDAMTS bei binationalen Kindern umso notwendiger geworden.
Der Vertreter der Europäischen Kommission, Gavriladis, verlangte die Vorlage einer schriftlichen Stellungnahme seitens der Bundesregierung und schloss nach Prüfung der Angelegenheit das Verhängen von Strafen nicht aus.
Beim Vortragen der Petition der 10 Eltern wurde den Anwesenden klar, dass das illegale Vorgehen des JUGENDAMTS nicht nur die Grundrechte von polnischen Eltern, sondern die Grundrechte vieler nicht-deutscher und deutscher Elternteile, verletzt.
Die Vice-Vorsitzende des Petitionsauschlusses Kathy Sinnott stellte zusammenfassend fest: "Es geht hier um die Zukunft Europas".
Der Vorsitzender beschloss die Weiterleitug eines Initiativenberichtes an das Europa Parlament. Mit anderen Worten wird die Sache JUGENDAMT vor dem Europäischen Parlament in nächster Zukunft eingebracht.
08/06/2007
Olivier Karrer
CEED - Paris
PS: bitte zahlreich Petitionen gegen das Vorgehen des Jugendamtes mit kurzer Angaben von Gründen (max 1 Seite) an das Europa Parlament schicken.
Website des CEED
Petition der 10 Eltern
Stellungnahme
des Petitionsausschusses in Bruessel
mit der Bitte um Weiterleitung