In den dürren Worten der Juristen liest sich das so:
1. Die sieben Kinder sind zwischen 1990 und dem 11.12.2001 geboren. Die Mutter
hat aus erster Ehe vier weitere Kinder, die bei ihrem sorgeberechtigten Vater
leben. Nach früherer Gewährung von sozialpädagogischen Familienhilfen
wandte sich die Beschwerdeführerin (Bf) im Dezember 2000 an das Jugendamt
und bat um Hilfen zur Erziehung.
Ein vom Jugendamt daraufhin in Auftrag gegebenes familienpsychologisches Gutachten,
mit dem ein Gesamtkonzept für die Bf und ihre Kinder entwickelt werden
sollte, wurde am 17.12.2001 durch einen Diplom-Psychologen erstattet.
Unter Berufung darauf beantragte das Jugendamt noch am selben Tag den Entzug
der elterlichen Sorge sowie den Ausschluss des Umgangsrechts im Wege der einstweiligen
Anordnung. Ebenfalls am 17.12.2001 entzog das Amtsgericht (AG) den Bf ohne
deren Anhörung die elterliche Sorge für die Kinder. Zugleich wurde
deren Herausgabe angeordnet und das Jugendamt zur Durchsetzung der Herausgabeanordnung
ermächtigt.
Zur Begründung verwies das AG auf die vom Gutachter angeführten
dringenden Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Wohls der sieben
Kinder. Als einzig möglicher Weg erscheine die Trennung von den Eltern
angezeigt. Tags darauf schloss das AG ebenfalls im Eilverfahren den Umgang
der Bf mit den Kindern aus und ordnete an, dass ihnen der Aufenthaltsort der
Kinder nicht mitzuteilen ist. Ferner wurde auch der Umgang der Bfin mit ihren
Kindern aus erster Ehe ausgeschlossen.
Das Jugendamt nahm die Kinder am 18. Dezember 2001 aus der Familie heraus, das Neugeborene wurde von der Entbindungsstation mitgenommen. Das Oberlandesgericht (OLG) wies die Beschwerde der Bf gegen den Beschluss des AG vom 17.12.2001 unter Hinweis auf das Gutachten zurück.
Bundesverfassungsgericht vom 21. Juni 2002 - 1 BvR 605/02
Im April 2004 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte,
dass die Bundesrepublik Deutschland in unserem Fall gegen die Grundrechte
auf Schutz der Familie und ein faires Gerichtsverfahren verstoßen habe.
Natürlich gingen wir (so wie große Teile der Medien und unsere
Rechtsbeistände) davon aus, dass wir in Kürze unsere Kinder wieder
in die Arme schließen können.
Wir mussten darauf hin feststellen, dass das Jugendamt Münster bereit ist, alles zu unternehmen, um uns unsere Kinder vorzuenthalten. Das Urteil wurde von der Leiterin des Jugendamtes Münster, Frau Dr. Anna Pohl, mit Hohn quittiert: Man habe überhaupt nicht die Absicht, die Kinder zurück zu geben, das stände ja nur in der Bild-Zeitung.
Wie konsequent die Entfremdung zwischen uns und unseren Kindern betrieben wird, haben wir in den vergangenen Wochen erfahren müssen: Nach über sechs Monaten seit der Urteilsverkündung des OLG Hamm sieht sich jetzt das JA Münster endlich genötigt, uns Umgang mit unseren Kindern Timo und Laura einzuräumen - eine ganze Stunde alle sechs Wochen. Es könne halt eine Weile dauern, bis so ein Urteil beim Jugendamt ankommt, wurde uns beschieden. Wie schön, dass wenigstens der überfallartige Kindesdiebstahl perfekt funktioniert.
Wer nun aber glaubt, dass das Jugendamt ein Urteil des OLG respektiert und seinem Sinn nach ausführt - nämlich um eine Entfremdung zwischen uns und den Kindern zu vermeiden oder zu beheben - der kennt das Jugendamt Münster und dessen Personal nicht!
Die erste Begegnung fand Ende Oktober mit Timo statt. Wir waren extrem nervös - mit 11 wurde er uns entrissen, jetzt ist er 14! Auf so einen großen jungen Mann waren wir wirklich nicht vorbereitet! Timo war sehr von uns entfremdet, wollte uns nicht anschauen. Hinterher erfuhren wir, dass man ihn auf dieses Verhalten getrimmt hatte. Aber dazu später mehr.
Vor der Begegnung mit Laura gab es ein Vorgespräch, an dem neben Frau Pohl auch der Pflegevater von Laura teilnahm. Was uns dort erzählt wurde, war schier unglaublich. Das Kind war der Pflegefamilie fest versprochen worden, solle nun immer dort bleiben. Auch für den Pflegevater stand fest, dass er Lauras Vater und seine Frau Lauras Mutter sei. Ende der Debatte (für ihn!). Wir dürften uns vor Laura nicht als Eltern zu erkennen geben, nur aus der Entfernung schauen. Man müsse behutsam sein, es wäre für das Kind ja eine hochgefährliche Situation. Das aus dem Munde der Person, die das Kind aus einer liebevollen Familie reißen ließ. Unglaublich.
Das erste Treffen war sehr aufregend für uns, wie sie wohl aussehen mag?? Wem sieht sie ähnlich? Wird sie ängstlich sein oder nicht? Wir kamen in den Spielraum herein und da war sie, ein kleines blondes Mädchen, sie sah aus wie Sandra und Anna-Carina. Ihr Wesen war uns so vertraut, sie war überhaupt nicht ängstlich, sehr kontaktfreudig wie all unsere Kinder. Aber es lief genau wie man es uns vorschrieb, wir durften nur von weitem gucken und zusehen, wie der Pflegevater mit ihr spielte. So was tut einer Mutter unendlich weh. Und nun kamen auch noch die Erinnerungen an jenen Tag als sie mir geraubt wurde, als man mir sagte, dass sie zu einer Blutabnahme gebracht würde und ich sie nicht wieder sah. Eine halbe Stunde später kam unser Kinderarzt und Gutachter Dr. Christian Wolff dazu und führte uns mit unserem Kind zusammen. Es war fantastisch, sie saß auf meinem Schoß und wir schauten uns ein Bilderbuch an. Der Pflegevater ließ dabei nichts unversucht, um Laura von uns fort zu locken: "Komm zu Papa!" Josef, der richtige Vater des Kindes, konnte nur mit weißen Lippen daneben sitzen. Diesen Leuten ist so was Läppisches wie ein Umgangsrecht egal, wenn es nicht ihren Interessen dient.
Jedenfalls hat das Jugendamt Münster bei diesem Termin dazu gelernt - natürlich nicht in unserem Interesse. Der zweite Termin wurde so gelegt, dass Dr. Wolff nicht anwesend sein konnte. In einem Schreiben an unseren Anwalt teilte die Jugendamtsleiterin mit, Herr Dr. Wolff hätte den "Umgang gestört" und daher solle die Runde verkleinert werden und seine Anwesenheit sei nicht mehr erwünscht.
Das haben die sich gut ausgedacht! Wir alleine inmitten dem vom Jugendamt ausgesuchten Personal. Wir haben aber ein Recht auf einen Beistand und haben dieses Ansinnen abgelehnt.
Beim zweiten Treffen begleitete uns Frau Biermann, eine Diplompsychologin. Diese wurde direkt an der Tür abgefangen. Nach heftigen Auseinandersetzungen über unser Recht, auch Zeugen auf unserer Seite zu haben, sind wir dann alleine gegangen, um das Treffen mit unserem Kind nicht zu riskieren. Es lief prompt wie befürchtet: Der Pflegevater und eine Frau Temhumberg vom Kinderpflegewesen taten alles, um Laura von uns abzulenken. So haben wir sicher nicht das, was uns von Rechts wegen zusteht.
Zu allen anderen Kindern besteht weiterhin keinerlei Kontakt. Kurz nach dem Urteil des EGMR schaffte das JA den vierjährigen Maurice noch schnell in eine kinderlose "Profifamilie", um Fakten zu schaffen. Auch konnten wir in Erfahrung bringen, dass sich der inzwischen 12jährige Nico in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik befindet, da er mit sich (oder: die mit ihm?) nicht mehr fertig wurde. So werden Kinder kaputt gemacht.
Wovor hat das Jugendamt denn so eine Angst, dass die Kinder ohne Rücksicht
auf Verluste wie Manövriermasse behandelt werden? Die Antwort liefert
eines der Kinder: Unser Timo!
Timo war so mutig, beim oben erwähnten ersten Besuch nach Telefonkontakt
zu fragen. Vielleicht lag es ja an der Anwesenheit von Dr. Wolff, vielleicht,
weil man gedacht hatte, nach drei Jahren sei die Gehirnwäsche bei dem
Jungen schon perfekt - wir konnten unsere Handynummern austauschen.
Wir haben viel telefoniert, viele Kurznachrichten gesendet und sind uns wieder näher gekommen. Timo begriff, dass man ihn jahrelang belogen hat und erfuhr auch von dieser Internetseite. Er konnte nun zum ersten Mal nachlesen, welchen Kampf wir um ihn und seine Geschwister seit drei Jahren führen - und welches Lügengebäude Ämter und Betreuer um ihn herum aufgebaut haben. Timo will nach Hause - und teilte dies auch dem Jugendamt mit. Das blieb nicht ohne Folgen: Das Handy wurde dem Jungen abgenommen, als wenn dieser mit 14 Jahren ein dummes Kind sei. Damit ist der Kontakt wieder abgebrochen. Wir befürchten, dass die Betreuer vor Ort unseren Timo nun spüren lassen, dass er nicht wie erwartet gespurt hat. Wir machen uns ernsthafte Sorgen um unsere Schmusebacke.
Hier eine der letzten SMS, die uns erreichten:
15.12.2004 - 16:21:47
Hallo mama ich möchte hier raus jetzt sofort. Die sagen ich wäre
asozial und hätte wahrnehmungs störungen. Ich will hier weg.
Holt mich aus dem drecksknast raus. Ich will nach hause zu euch.
Ich vermisse euch hab euch lieb timo.
Vermutlich liegt hier der Grund, warum das Jugendamt so panisch auf die Willensbekundungen unserer Kinder reagiert. Pohl und Co. wissen, dass sie im Unrecht sind. Die Kinder, die sie zu schützen vorgeben, sind dabei die Kronzeugen gegen diesen Gulag, dieses System des organisierten Kinderklaus. Und hätten mehr Kinder die Macht, so wie Timo sich unzensiert zu äußern, würden sich vielleicht auch irgendwann Staatsanwälte für diese Methoden interessieren.
Ein Nachtrag dazu: Das JA Steinfurt hat uns im Okt 04 versprochen, dass wir nun die Kinder, die in deren Zuständigkeit fallen, also Sandra, Maurice und Anna sehen dürfen. Dieses wurde in einem Protokoll festgehalten. Dafür sollten wir das Jugendamt Steinfurt in den Medien möglichst gut aussehen lassen. Da wir seit dem nichts von unseren Kindern gehört und gesehen haben, müssen wir die Lobeshymnen auf das JA in Steinfurt leider noch ein wenig zurück stellen.
In einer Pressemitteilung aus diesem Sommer teilt das Jugendamt Münster mit:
Der derzeitige Stand der Zusammenführung der Kinder mit ihren Eltern ist geprägt von der Intensivierung der Besuchskontakte, der wechselseitigen Annäherung, des genauen Wissens über die Entwicklung der Kinder und der Eltern. (...) Das Jugendamt wird sich bemühen, die bestehenden Kontakte und Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den Eltern weiter zu fördern und alle Chancen einer Rückführung der Kinder in den elterlichen Haushalt intensiv voranzubringen.
In derselben Mitteilung wird auch darauf hingewiesen, dass diese Kooperation seitens des Jugendamtes nicht aus freien Stücken erfolgt, sondern eine Auflage des Oberlandesgerichtes Hamm darstellt. Und da Papier – auch ein OLG-Urteil – bekanntlich geduldig ist, durften wir jetzt erfahren, wie diese "Kooperation" so in der Praxis aussieht.
Am Montag, den 16. Oktober, hatten wir endlich mal wieder einen Umgangskontakt mit unserem Maurice. Zur Erinnerung: Das OLG Hamm hat die Jugendämter beauftragt, diese Umgangskontakte aktiv so zu gestalten, dass eine Rückführung des Kindes vorbereitet wird.
Um es kurz zu machen: Sehr zur Freude der im Hintergrund tuschelnden Damen, die den Kontakt begleiteten, wirkte unser Maurice wie nach einer Gehirnwäsche. Kalt und distanziert, er nannte uns nicht mehr Mama und Papa, wie in den vorhergegangenen Umgängen.
Er wollte nicht spielen, nicht reden - dafür kam aus dem Mund eines Sechsjährigen: "Ich bleibe nur so lange, wie man eine Tasse Kaffe trinkt". Für uns ein Beweis, dass man das Kind regelrecht auf den Kontakt "vorbereitet" hat – zumal schon beim letzten Umgangstermin bestimmt wurde, dass Maurice geht, wenn er gehen will, egal wann das seien sollte.
Der Termin geriet jedenfalls zur Katastrophe - Maurice wollte nichts von uns, Maurice wollte zu seiner (Pflege-)"Mama". All unsere Versuche, das Kind zum Reden oder Spielen zu animieren, blieben erfolglos.
Und wo bleibt das "Bemühen" und die "Kooperation" des Jugendamtes? Dieses "Bemühen" repräsentierten die beiden anwesenden Damen, die auf eine sarkastische und provozierende Art im Hintergrund agierten und nichts taten, um die Situation zu entspannen. Aber warum sollten Sie auch? Die eine hat Maurice damals an die Pflegefamilie vermittelt – gekoppelt mit der festen Zusage, dass das Kind auf Dauer bei dieser bleiben kann (diese hätten Maurice sonst auch nicht genommen). Die andere zeigt ihre Kooperation durch Umgangsprotokolle, in denen spitzfindig jedes Detail gesammelt wird, das gegen eine Rückführung der Kinder spricht.
Wir werden diese Form des Umgangs juristisch prüfen lassen, da wir uns nicht vorstellen können, dass die Gerichte, die diese Umgänge mit einer klaren Vorgabe angeordnet haben, diese Interpretation ihres Urteils akzeptieren werden. Auch werden wir mit Dienstaufsichtsbeschwerden klären lassen, ob das Verhalten der Mitarbeiterinnen dienstrechtlich gedeckt ist.
Für uns steht außer Frage, dass hier alles versucht wird, um die Entfremdung zwischen uns und unseren Kindern zu vertiefen – möglichst schnell, damit das zu erwartende Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ins Leere laufen kann. Wir werden uns gegen diese Methoden weiter zur Wehr setzen!